Lesen Sie auch den Leitfaden Weiterbildung finanzieren: Fördermittel von Bund und Ländern (Stiftung Warentest, März 2012)
Ausbildungs-Bafög
Prüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen zum Bezug einer
Ausbildungsförderung.
Detaillierte Infos finden Sie auf der Homepage des
BMF.
BFD Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Ausscheidenden Soldaten auf Zeit ermöglicht der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine erfolgreiche Eingliederung in einen Zivilberuf durch die Förderung einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung im Zivilbereich.
Begabtenförderung
Sie sind unter 25 Jahre alt und haben eine duale touristische Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,9? Dann finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de einen weiteren Tipp zur Finanzierung.
Berufliche Rehabilitation
Rehabilitanden können sich durch die Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaften fördern lassen.
Bildungsgutschein
Zertifizierte Maßnahmen können durch die Bundesagentur für Arbeit nach SGB II oder SGB III gefördert werden. Für Empfänger des Arbeitslosengeldes I und II und bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung mittels Bildungsgutschein bis zu 100% möglich. Weitere Infos zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Bildungsprämie
Sie sind erwerbstätig, und Ihr zu versteuerndes
Jahreseinkommen übersteigt derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam
Veranlagten) nicht und besuchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar,
bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen? Dann bekommen Sie die Hälfte
(bis zu 500,- Euro) der Gebühren vom Staat dazu. Geschenkt. Gefördert werden
auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit, Selbständige
und mithelfende Familienangehörige. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Weitere Infos hierzu unter www.bildungspraemie.info
Meister-Bafög
Nutzen Sie das neue Weiterbildungs-BAföG (Aufstiegsförderungsgesetz ATBG) und sparen Sie unabhängig von Ihrem Einkommen knapp 50% der Kursgebühr für die Weiterbildung zum/r Tourismusfachwirt/-in oder der Studiengebühr für das Studium zum/r staatl. gpr. Bertriebswirt/-in. Für Vollzeitmaßnahmen kann einkommensabhängig auch Unterhaltsgeld beantragt werden. Konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie hier.
Weitere Infos:
INFO-Hotline: 0800 6223634 oder www.meister-bafoeg.info oder www.studentenwerkfrankfurt.de sowie http://www.wofam.de/ratgeber/bafoeg
Qualifizierungsschecks vom Land Hessen
Sind Sie über 45 oder haben Sie für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss? Oder sind Sie bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt oder als Ausbilderin oder Ausbilder tätig? Dann können Sie als Mitarbeiter/-in eines KMU mit max. 250 Mitarbeiter/-innen ggf. bis zu 500,00 € Zuschuss pro Kurs beantragen. Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Förderung durch einen Qualifizierungsscheck.
Steuerliche Vorteile
Fortbildungskosten sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich absetzbar. www.steuer-sparbuch.de.